Fragen & Antworten
Grundsätzlich überall wo es Konzertkarten gibt. Am einfachsten geht es über den Ticketbutton auf unserer Seite in der jeweiligen Veranstaltung, Unsere Shows finden Sie auch bei www.eventim.de und bei www.reservix.de
Am Veranstaltungstag gibt es ab Einlass auch noch Karten an der Abendkasse zu erwerben.
Ja. Kartenzahlung ist allerdings nicht möglich.
Ja. Der Identifikationsnachweis kann durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erfolgen.
Seit dem 1.01.2022 können Sie sich Ihren Veranstaltergutschein auszahlen lassen. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwands erhalten wir bei der Abwicklung Unterstützung von unseren Ticketpartnern. Bitte prüfen Sie hier unten die jeweiligen Erstattungsmodalitäten für Ihren Ticketanbieter.
Bitte beachten Sie, dass alle Gutscheine ab Ausstellung drei Jahre lang gültig sind. Bis dahin muss die Einlösung erfolgen. Die Veranstaltung selbst kann auch noch ferner in der Zukunft liegen. Sie können Ihre Gutscheine also auch noch später einlösen und sich auszahlen lassen.
Um die Auszahlung Ihres Eventim-Gutscheins zu beantragen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link und folgenden den Anweisungen. Nach erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie von uns automatisch Ihr Geld zurück.
Um die Auszahlung Ihres Reservix-Gutscheins zu beantragen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link und folgenden den Anweisungen. Nach erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie von Reservix automatisch Ihr Geld zurück.
Um die Auszahlung Ihres Ticketmaster-Gutscheins zu beantragen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link und folgenden den Anweisungen. Nach erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie von uns automatisch Ihr Geld zurück.
Hier erfolgt die Rückabwicklung direkt über uns. Bitte senden Sie uns Ihren Gutschein samt Ihrer Bankverbindung per Mail an covid@shooter.de